Oberbadischer Blasmusikverband "Breisgau" e.V.      

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Infos

Schutzkonzept CoverRund 55 500 Kindeswohlgefährdungen wurden 2020 von den Jugendämtern in Deutschland gemeldet. Seit den letzten Jahren steigen die Zahlen der Meldungen stetig. Expert*innen gehen von einer höheren Dunkelziffer aus, welche durch fehlende Beschwerdewege und Ansprechpartner*innen in Kindertages- und Jugendhilfeeinrichtungen begründet werden kann. Jedoch benötigen auch Kinder und Jugendliche Wissen damit sie sich Bezugspersonen anvertrauen, wozu das Tabuthema Gewalt jeglicher Art aufgehoben werden muss. Nicht nur aufgrund der hohen Dunkelziffer, sondern auch um Kindeswohlgefährdungen präventiv zu vermeiden, erachtet der Oberbadische Blasmusikverband es als wichtig, Kinderschutzkonzepte auch in Musikvereinen zu etablieren.

Es sollen mögliche Risikosituationen analysiert und präventiv vorgebeugt werden. Auch bei den alltäglichen Abläufen in den Musikvereinen entstehen Eins-zu-eins Situationen, beispielsweise im Unterricht, oder auf Probewochenenden, Übernachtungen oder Aktivitäten, die besondere Sensibilität des Kinderschutzes verlangen. Durch das Schutzkonzept sollen mögliche Täter*innen abgehalten, Verantwortliche und Mitglieder auf Situationen aufmerksam und ein Beschwerdemanagement für alle Beteiligten installiert werden. Des Weiteren sollen Verantwortliche im Umgang mit Kindeswohlgefährdung in Schulungen informiert und auf den Umgang mit möglichen Vorkommnissen vorbereitet werden. Auch Jugendleiter*innen, Dirigent*innen etc. können Bezugspersonen für Kinder sein, denen sie sich anvertrauen. Diese Personen sollen im Thema Kindeswohlgefährdung geschult werden. Vereine haben keine Meldepflicht, können aber maßgeblich dazu beitragen, Kindern ein sicheres Umfeld zu bieten und einen Ort zu schaffen, an dem sich die Kinder gegenüber Bezugspersonen öffnen können.

Die Jugendämter sind durch §72a des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) angehalten, mit Trägern der freien Jugendhilfe, dazu zählen auch Musikvereine, Vereinbarungen zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen zu treffen. Diese Vereinbarung übernimmt stellvertretend der Oberbadische Blasmusikverband für jene Mitgliedsvereine, welche erfolgreich und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft das Kinderschutzkonzept umsetzen und regelmäßig nachweisen können.

Abschließend soll darauf hingewiesen werden, dass der Begriff Kind alle Kinder und Jugendlichen im Alter bis 18 Jahren einschließt. Die folgenden Punkte sollen einen Überblick und eine Hinführung zum Thema Kinderschutz darstellen. In der Gestaltung unsers Kinderschutzkonzepts haben wir uns inhaltlich und strukturell eng an den Vorlagen der Broschüre der Deutschen Bläserjugend (DBJ) orientiert. In diesem Sinne wollen wir uns bedanken und auf die ausführliche Broschüre hinweisen.

Download: Kinderschutzkonzept gesamt

Übersicht

Zum Erstellen eines Kinderschutzkonzeptes haben wir eine Checkliste erstellt, mit dieser Hilfe können die Vereine die einzelnen Punkte abarbeiten

V6 Checkliste Zertifizierung

Prozess Kinderschutzkonzept, Schritte zur Erfolgreiche Übernahme des Kinderschutzkonzeptes in den Vereinen

Die einzelnen Verantwortlichen, Fristen und Schritte werden in der „Prozessbeschreibung Schutzkonzept“ aufgezeigt

Ansprechpartner: Leonie Mielke und Steffen Schmidt
Fachberatungsstelle Wildwasser

 

Schutzkonzept Zertifikatsprozess

Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung

Kindeswohl

Das Kindeswohl ist gesetzlich nicht klar definiert. Der folgende Ansatz soll Hinweise geben, was das Wohl des Kindes umfasst und was Kinder brauchen, um sich gut entwickeln zu können. Die Grundbedürfnisse eines Kindes spielen dabei eine entscheidende Rolle. Werden Grundbedürfnisse nicht angemessen von Eltern oder anderen Bezugspersonen gestillt, kann das schwere Folgen für die kindliche Entwicklung haben. Die Bedürfnispyramide nach Maslow (1970) (Abbildung 1) verweist auf die Hierarchie zwischen Bedürfnissen. Sie soll verdeutlichen, was Kinder benötigen, um sich persönlich entfalten zu können, aber auch, was jeder einzelne Mensch benötigt, um zufrieden zu sein. Biologische Grundbedürfnisse stehen nach Maslow an unterster Stelle. Die Pyramide ist nach Wichtigkeit der Bedürfnisse gestaffelt. Wenn eine vorherige Stufe nicht abschließend gedeckt ist, können andere Stufen nicht vollendet werden. Sie kann als ein immer wiederkehrender Prozess betrachtet werden. Es lässt sich sagen, dass die biologischen Bedürfnisse die relevantesten sind, damit Kinder zu starken Persönlichkeiten heranwachsen können.

Schutzkonzept Bedürfnispyramide

Kindeswohlgefährdung

In unserem Kinderschutzkonzept werden die unterschiedlichen Formen von Kindeswohlgefährdung (physische/körperliche, psychische/seelische, Vernachlässigung und sexuelle Gewalt Vernachlässigung) beschrieben und Hilfestellung für den Umgang in der Praxis der Vereine gegeben. Es soll darauf hingewiesen werden, dass einzelne Arten der Kindeswohlgefährdung schwer voneinander zu trennen sind und meistens nicht ausschließlich allein auftreten. Oftmals entsteht eine Gefahr für Kinder und Jugendliche durch das gewalttätige Einwirken von Eltern oder anderen Bezugspersonen.

Eine mögliche Auffälligkeit bei allen Arten der Kindeswohlgefährdung kann ein unangemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz sein. Das richtige Verhältnis zwischen Nähe und Distanz müssen Kleinkinder erst lernen. Bei älteren Kindern kann das nicht Einhalten von Distanz auf mögliche erlebte Gewalterfahrungen oder Vernachlässigungen beruhen. Das kann auch im Verhalten der Kinder untereinander, gegenüber Bezugspersonen oder gegenüber Fremden auftreten. Dies kann sich durch ein unangenehmes Gefühl im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen bemerkbar machen.

Bausteine des Schutzkonzeptes

Durch das Kinderschutzkonzept sollen präventive Strukturen geschaffen sowie Handlungsmöglichkeiten und Wissen vermittelt werden. Folgend werden die einzelnen Abschnitte des Kinderschutzkonzepts des Oberbadischen Blasmusikverbands näher erläutert und auf relevante Materialien im Anhang verwiesen.

Risikoanalyse und Ressourcenanalyse

V6.3 Die Risikoanalyse (Deutsche Bläserjugend, 2020)

V6.5 Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung

V6.6.1 Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses nach §§ 30 und 30a BZRG

V6.6.2 Selbstverpflichtungserklärung

Handlungsplan

V6.7 Dokumentation bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII

Schulungen

V6.10 Nachweis für Fortbildungen

Weitere Anlagen

Impressum

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