Die Durchführung der Verbandsehrungen für langjährige Mitgliedschaft in den Vereinen oder für besondere Verdienste erfolgt durch Mitglieder des Präsidiums. Grundlagen für die Ehrungen sind die Ehrungsordnung des BDB und die Satzung/ Ehrungsordnung des OBV.
Die Frist für die Beantragung der Ehrungen, die über die ComMusic-Software erfolgen muss, ist der 15.01. des Jahres, in dem die Ehrung erfolgen soll.
Die Ehrungen selbst werden von den Mitgliedern des Präsidiums vorgenommen. Zur Kontrolle wird den Vereinen etwa eine Woche vor der Ehrung per E-Mail mitgeteilt, welche Ehrungen vorgenommen werden und wer die Ehrung durchführt. Damit alles reibungslos verläuft, ist Ort und Uhrzeit dem entsprechenden Präsidiumsmitglied mitzuteilen.
Das Präsidiumsmitglied freut sich ebenfalls über eine kurze Info über die zu Ehrenden (Instrument, Vorstandstätigkeit, besondere Aufgaben und Tätigkeiten ...)
Termine, die längerfristig einzuhalten sind, betreffen den Antrag auf Bezuschussung der Kooperation Schule - Verein, den Antrag auf die PRO MUSICA-Plakette für das 100jährige Bestehen eines Musikvereins und den Antrag auf die Conradin-Kreutzer-Tafel für das 150jährige Jubiläum eines Vereins. Nicht zu vergessen ist eine rechtzeitige Anmeldung einer Veranstaltung, bei der der Verein der Veranstalter ist (Konzerte, Jugendvorspiel, Ständchen, Umzug usw.) an die GEMA.
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