Veröffentlichungen im Internet sind auf jeden Fall zustimmungspflichtig, sobald eine Person auf einem Bild identifiziert werden kann.
Natürlich ist es sehr schwer, auf einem Vereinsfest Zustimmungen einzuholen. Hier empfiehlt es sich, die Fotos entsprechend zu gestalten.
Lassen Sie aber auf jeden Fall alle aktiven Mitglieder und Zöglinge eine entsprechende Einverständniserkläung unterschreiben. Bei Minderjährigen muss der Erziehungsberechtigte unterschreiben.
Nicht wirklich geklärt ist, in wie weit z.B. Gruppenfotos eines Orchesters auf der Bühne zustimmungspflichtig sind oder ein Foto der Besuchermenge beim Vereinsfest. Ein gewisses Risiko muss wohl hier eingegangen werden.
Beispieldokument. Bitte beachten Sie, dass Vorlagen und Empfehlungen immer auf Ihre speziellen Bedürfnisse angepasst werden müssen. Bitte googeln Sie auch selbst nach entsprechenden Dokumenten. Je nach Quelle müssen solche Erklärungennoch wesentlich mehr Inhalt haben und können dadurch wesentlich umfangreicher sein.
Wir sind jedoch der Meinung, dass solche Dokumente nicht länger als eine Seite sein sollten, damit sie überhaupt gelesen und verstanden werden. Ein nicht ganz hundertprozentig wasserdichtes Dokument ist auf jeden Fall besser als ein nicht ausgefülltes.
Die Darstellung von Personen in peinlichen Situationen ist mit so einer Erklärung natürlich nicht abgedeckt.
Überlegen Sie auch ob es wirklich sinnvoll ist, eine Bildergalerie mit Dutzenden von Bildern eines Vereinsfestes oder vom geselligen Teil des Probenwochenendes zu veröffentlichen.
Beitragsliste Datenschutzinfo
- ComMusic Programm
- Datenschutzbeauftragter
- Datenschutzerklärung für Webseite
- Datenschutzmanagementsystem (DMS)
- Datenschutzordnung
- Datenschutzverpflichtung
- Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Einverständniserklärung Datenweitergabe
- Einverständniserklärung Fotos und Internet
- Inhalte der Datenschutzordnung
- Links und Dokumente
- Namensliste für Einverständniserklärungen etc.
- Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung - Artikel 6 der DSGVO
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten